§ 1 Geltung
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Partnerprogramm von Hosting-House by eu-mart.net (im folgenden Hosting-House by eu-mart.net genannt) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend Partner genannt) gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. Die Änderung der Schriftform bedarf ihrerseits der Schriftform.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
1. Die Anmeldung/Registrierung als Partner erfolgt grundsätzlich über den Link Anmelden!
2. Die Teilnahme sowie die Anmeldung am Partnerprogramm von Hosting-House by eu-mart.net sind für den Partner kostenlos.
3. Der Partner verpflichtet sich alle Angaben bei der Registrierung wahrheitsgemäß vorzunehmen. Falsche Angaben führen zu einer fristlosen Kündigung und Ausschluss am Partnerprogramm.
4. Hosting-House by eu-mart.net behält sich das Recht vor "Partnern" die Teilnahme am Partnerprogramm ohne Angaben von Gründen zu verweigern.
5. Die Freischaltung / Zugangsmail nach der Registrierung erfolgt automatisch. Die Annahme als Partner erfolgt nach Prüfung durch Hosting-House by eu-mart.net und durch Zusendung einer weiteren eMail mit den endgültigen Zugangsdaten.
§ 3 Provision, Abrechnung, Auszahlung, Storno
1. Der Vertragspartner erhält von Hosting-House by eu-mart.net Provision auf alle Produkte die in der Provisionsliste aufgeführt sind und durch den Partner vermittelt wurden und die daraus tatsächlich erfolgten Umsätze.
2. Der Partner ist für die ordnungsgemäße Verlinkung selbst verantwortlich und hat keinen Provisionsanspruch für den Fall, dass er Interessenten auf fremder oder fehlerhafter Partnernummer leitet.
3. Abgerechnet werden die Provisionen immer nach Zahlungseingang des Kunden. Über die Provisionsabrechnung erhält der Partner einen Abrechnungsbeleg.
4. Die Auszahlung der Provision erfolgt zum 20. des Folgemonats, zu dem die Provision angefallen ist. Die angefallenen Provisionen müssen mindesten 25 EUR betragen damit sie zur Auszahlung gelangen.
5. Provisionszahlungen werden grundsätzlich auf ein Bankkonto überwiesen.
6. Storniert ein Kunde seine Zahlung, so trägt der Partner das Stornorisiko und die erhaltene Provision wird zur Gesamthöhe der stornierten Zahlung zurück gefordert.
7. Bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Mahnverfahren von Hosting-House by eu-mart.net gegen einen Kunden wegen Stornierung der Zahlung, trägt Hosting-House by eu-mart.net alle damit verbundenen Kosten. Der Partner erhält nachträglich eine Gutschrift der Provision aus dieser Zahlung, wenn Hosting-House by eu-mart.net die stornierte Zahlung erfolgreich beibringt.
8. Sollte Hosting-House by eu-mart.net darauf verzichten eine stornierte Zahlung gerichtlich oder außergerichtlich einzufordern und der Partner auf die Beibringung besteht, trägt der Partner das komplette Risiko und der durch das Mahnverfahren anfallenden Kosten. Der Partner hat diese Kosten im Voraus zu leisten. Dem Partner werden die Mahnkosten und seine anteilige Provision nachträglich erstattet, wenn das Mahnverfahren erfolgreich verlaufen sollte.
§ 4 Nicht erlaubte Bewerbung
1. Es ist nicht erlaubt mit unlauteren Methoden (wie z.B. Massenmails / Spamming) Hosting-House by eu-mart.net zu bewerben.
2. Bei solch einer unlauteren Bewerbung ist Hosting-House by eu-mart.net berechtigt die persönlichen Daten wie Name und Anschrift des Partners, an behördliche Institutionen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, mit zu teilen. Der Vertragspartner verpflichtet sich die daraus entstanden Kosten zu übernehmen.
3. Ein Partner kann sich nicht selbst werben und ist untersagt.
4. Eine nicht erlaubte Bewerbung führt zur fristlosen Kündigung der Partnerschaft.
§ 5 Vertragsdauer, Kündigung
1. Die Partnerschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen.
3. Die Partnerschaft kann jederzeit mit sofortiger Wirkung vom Partner gekündigt werden, es sei denn, es wurde eine andere Kündigungsfrist vereinbart..
4. Hosting-House by eu-mart.net kann die Partnerschaft mit einer Frist von einem Monat kündigen. Aus wichtigem Grund (z.B. nicht erlaubte Bewerbung, Verstoß gegen die AGB, Einstellung des Partnerprogramms)kann Hosting-House by eu-mart.net die Partnerschaft fristlos kündigen.
5. Nach Beendigung der Partnerschaft entfallen alle Ansprüche.
§ 6 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss
1. Die Haftung von Hosting-House by eu-mart.net und deren Mitarbeiter werden ausgeschlossen, gleich aus welchen Rechtsgründen.
2. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
3. Hosting-House by eu-mart.net kann nicht für den fehlerfreien und ununterbrochenen Betrieb des Partnerprogramms garantieren. Hosting-House by eu-mart.net übernimmt keinerlei Haftung bezüglich Ausfalls und damit verbundenen evtl. entgangenen Provision. Der Einbau eines Links oder Banner geschieht auf eigene Gefahr, für mögliche Schäden übernimmt Hosting-House by eu-mart.net keine Haftung.
§ 7 Vertragsenderungen
1. Hosting-House by eu-mart.net kann jederzeit und ohne Vorankündigung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verändern oder ergänzen. Diese dann neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Tag an dem sie beim Partner eingehen.
2. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Änderungsmitteilung nach Bekanntgabe (per eMail an den Partner und oder Bekanntgabe im Kundenbereich)als erfolgt.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist Brunsmark, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Ratzeburg. Hosting-House by eu-mart.net bleibt es vorbehalten, Klagen gegen den Partner an dessen allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben.
2. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Brunsmark, den 01.06.2015